Vorher wissen, was für Kosten entstehen
Ich bin bemüht, die Kosten für meine Mandaten so transparent und übersichtlich wie möglich zu halten.
Erstberatung
Die meisten Mandanten kommen mit Fragen zu einem Sachverhalt zum Anwalt, bei dem sie meist nicht wissen, wie dieser rechtliche einzuordnen ist, bzw. welche rechtlichen Konsequenzen aus ihm erwachsen können. In der Regel sind diese Fragen ohne erheblichen Aufwand zu klären, sodass sich die Arbeit des Anwalts auf einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft beschränkt. Für solche Fälle hat der Gesetzgeber die sogenannte Beratungsgebühr geschaffen.
Ansonsten richten sich die Kosten in der Regel nach der
Gebührenordnung
Die Vergütung eines Rechtsanwalts richtet sich zunächst grundsätzlich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).
Für bestimmte Arten von Tätigkeiten fallen bestimmte Gebühren an. Die Höhe dieser Gebühren richtet sich nach dem Wert, den die Angelegenheit hat, dem so genannten Gegenstandswert. Beachten Sie bitte, dass ggf. noch gesondert Fahrtkosten und Ortsabwesenheit berechnet werden.
Vergütungsvereinbarung
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gibt Rechtsanwälten auch die Möglichkeit durch Vergütungsvereinbarungen bestimmte Stundensätze oder Pauschalbeträge für bestimmte Tätigkeiten festzusetzen. Der Vorteil für den Mandanten liegt meist darin, hier genauer zu wissen, welche Kosten auf ihn zukommen, da er z.B. die Tätigkeit des Anwalts zeitlich begrenzen kann und somit über ein festes Stundenhonorar die Kosten im Voraus besser kalkulieren kann.
Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Gerichtskosten und die Anwaltskosten. Es sollte aber in jedem Fall vorab geklärt werden, ob der betreffende Fall überhaupt versichert ist. Die Abstimmung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen wir selbstverständlich für Sie.
Beachten Sie bitte, dass bei rechtlichen Auseinandersetzungen vor dem Arbeitsgericht Sie auch bei einem Obsiegen Ihre Kosten zu tragen haben. Prüfen Sie bitte auch den Umfang des Versicherungsschutzes Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob eine Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht davon abgedeckt wird. Dies gilt allerdings nicht für die Erstberatung.
Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz können berechnen unter: http://www.anwaltsuchservice.de